Informationen rund um den Kleingarten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Was ist Kleingärtnerische Nutzung?
Was ist eine Kleingartenanlage?
Wie sieht eine Kleingartenparzelle aus?
Wie sind unsere Kleingärten ausgestattet?
Darf der Kleingarten zu Wohnzwecken benutzt
werden?
Wie komme ich an einen Kleingarten?
Richtlinien für die Wertermittlung (Kurzfassung)
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
oder: Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Die
Stadt Krefeld verpachtet Kleingartenland an den "Stadtverband Krefeld der
Kleingärtner e. V.". Dieser Dachverband gibt die Kleingärten an die
Kleingartenvereine zur gärtnerischen Nutzung weiter. Die Kleingärten sind ein
Schwerpunkt der Krefelder Grünanlagen. Sie bieten einerseits dem Kleingartenpächter
zu günstigen Bedingungen die Möglichkeit, einen Garten zu nutzen. Andererseits
sollen die öffentlichen Bereiche der Kleingartenanlagen allen Bürgern als Ort
der Erholung zur Verfügung stehen.
Unsere
Kleingartenanlage befindet sich im schönen Osten von Krefeld,
neben dem Sprödenplatz.
Wir haben 66 Kleingärten auf eine Fläche von ca. 24.000 m².
Die
durchschnittliche Gartengröße beträgt 350 m².
Wir sind im Stadtverband Krefeld der Kleingartenvereine e.V. organisiert.
Das
Bundeskleingartengesetz (BkleingG) gibt in §
1 folgende Formulierung:
§ 1 Begriffsbestimmung
(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der
Grund und Boden, der als Kleingarten genutzt
wird, steht in einer wesentlichen sozialen Funktion. Wenn auch ein gewisser
Wandel bezüglich der Bedeutung des Kleingartens, insbesondere durch veränderte
ökonomische Bedingungen, festgestellt werden kann und der Anbau von
Gartenbauerzeugnissen sowie der Freizeit- bzw. Erholungswert allgemein anerkannt
wird, so darf doch die Kleingartenfläche weder allein noch überwiegend aus
Rasenwuchs und Zierbepflanzung bestehen.
Deshalb auch stellt sich für die kleingärtnerische
Nutzung (Anbau von Gartenbauerzeugnissen und Erholung) die Forderung nach einer
vernünftigen Mischung, einerseits aus gärtnerisch genutzter Fläche,
andererseits aus Zier- und Erholungsfläche. Dabei muss die zur Erholung
dienende Zier- und Rasenfläche in einem vertretbaren Verhältnis zur
Gesamtanlage stehen und sollte nicht größer als ein Drittel der Gesamtfläche
des Kleingartens sein.
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Was ist eine Kleingartenanlage?
In der Begriffsbestimmung ist festgelegt, dass
eine Kleingartenparzelle immer zu einer Kleingartenanlage gehört, die wiederum
einen Kleingartenverein bildet. Die dazugehörenden Wege, Parkplätze, Vereinshäuser
etc. sind von den Mitgliedern des Kleingartenvereins in eigener Verantwortung zu
pflegen und zu unterhalten.
Kleingartenvereine unterliegen einer Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die
jeweiligen Ämter und die anfallenden Aufgaben durch Mitglieder ehrenamtlich getätigt
werden. Die Verwaltung erfolgt also in der Freizeit der jeweils gewählten
Vorstandsmitglieder.
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Wie sieht eine Kleingartenparzelle aus?
In einem Kleingarten soll sowohl Obst und Gemüseanbau
sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen
und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau
ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. Der Flächenanteil für Laube,
Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die
so genannte 1/3-Teilung:
1/3 der Fläche ergibt sich aus Garten-Laube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher,
Rasen, Teich etc.
Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue
Einteilung an, sondern die grobe Richtung sollte stimmen.
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Wie sind unsere Kleingärten ausgestattet?
Kleingärten sind eine soziale Einrichtung und müssen
daher für alle Bevölkerungsschichten finanzierbar sein.
Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünflächen, die durch die Stadt und
somit durch den Steuerzahler entsprechend bezuschusst werden. Daher sind an
einen Kleingarten bestimmte Auflagen geknüpft, die z.B. dafür sorgen sollen, dass
die Ablösesummen bei Pächterwechsel nicht ins Unermessliche steigen und
Kleingärten für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben.
Im Vordergrund steht immer die kleingärtnerische Nutzung, also die Betätigung im Grünen. Die Laube ist dieser kleingärtnerischen Nutzung untergeordnet und soll daher auch nur in einer einfachen Ausführung erstellt werden und nicht zu einer Art Ersatzeigenheim ausgebaut werden.
Unsere Kleingärten verfügen über einen Strom-
und Wasseranschluss.
Die Toiletten unseres Vereinsheims können für eine jährliche Reinigungsgebühr
von z. Zt. 13,00 € ständig genutzt werden.
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Darf der Kleingarten zu Wohnzwecken benutzt
werden?
Ein Kleingarten ist nicht vergleichbar mit einem Wochenendhaus und soll es auch nicht werden, da der an die Gemeinnützigkeit gebundene niedrige Pachtpreis nur zu halten ist, wenn ein Kleingarten nicht als Wochenendhausgrundstück genutzt wird. Kleingartenlauben sind deshalb nur für den vorübergehenden Aufenthalt vorgesehen, mit gelegentlichen provisorischen Übernachtungen in den Sommermonaten.
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Wie komme ich an einen
Kleingarten?
Es ist eigentlich ganz einfach einen Kleingarten zu bekommen.
Sie müssen sich als Vereinsmitglied bewerben und in die Bewerberliste
aufnehmen lassen. Kündigt ein Pächter seinen Pachtvertrag, so wird zunächst eine
Wertermittlung durchgeführt, um die Höhe der Abstandszahlung festzulegen. Der
erste Bewerber auf der Liste wird dann von uns darüber informiert, dass ein
Garten frei wird und bekommt das Gutachten zugestellt. Hat der Bewerber
Interesse an der Übernahme des Gartens, wird diese in die Wege geleitet.
Bei der Übergabe eines Gartens wird eine Wertermittlung nach den Richtlinien des
Landesverbandes erstellt. Die in dieser Wertermittlung ermittelte Summe ist vom
Nachpächter an den Vorpächter zu zahlen. Je nach Laubengröße und Zustand des
Gartens liegt diese Summe in unserem Verein zwischen 3.000 und 6.000 Euro.
Eine Übernahmepflicht von Inventar (Gartengeräte, Laubenausstattung, etc.)
besteht für den Nachpächter nicht. Wenn er Interesse an diesem hat, kann er aber
mit dem Vorpächter eine Abstandszahlung vereinbaren.
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Richtlinien für die Wertermittlung (Kurzfassung)
Ausführliche Angaben
findet man im Heft "Richtlinien für die Wertermittlung"
erhältlich beim
Landesverband Rheinland der Kleingärtner e.V.
Eine der wichtigsten Pflichten in jedem
Verein ist es, dass die Mitglieder grundsätzlich für die notwendige
Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen müssen. Nur durch die Zusammenarbeit
aller Vereinsmitglieder kann die Gartenanlagen gepflegt und erhalten werden.
Jeder Gartenfreund sollte daran denken, die Anlage wurde mit viel Geld aus
Steuergeldern für sie errichtet und deshalb sollte sie auch für die Öffentlichkeit
in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.
Bedingung
für die jährlich zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden
sind unsere Vereinssatzung, sowie Vereinsbeschlüsse in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz.
Einzelne Gartenfreunde können vom Vorstand
von der Gemeinschaftsarbeit befreit werden “wenn besondere Gründe
vorliegen”.
Grundsätzlich gilt: wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der
Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Daher ist die
Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit zu betrachten.
Vielmehr ist sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen
Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.
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Drum prüfe, wer sich ewig bindet
oder: Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Einen Kleingarten pachten - das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Garten- und Bauordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.
Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann wenden Sie sich an uns.